Neuer Graben 22
49074 Osnabrück

Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr.: 09:30 bis 18:30
Samstag: 09:30 bis 14:00

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten im beiderseitigen Einverständnis für Geschäfts-beziehungen jeglicher Art zwischen der Musikhaus Bössmann oHG und seinen Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sämtliche Angebote, mit Ausnahme der bei eBay eingestellten Artikel, sind für die Musikhaus Bössmann oHG erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder in Rechnung gestellt wurde.
  3. Die Musikhaus Bössmann oHG behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.  Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber der Musikhaus Bössmann oHG sind ausgeschlossen.
  4. Handelt es sich um Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, ist die Musikhaus Bössmann oHG berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Sachen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
  5. Geringfügige Abweichungen der Ware hinsichtlich Farbe und Design gegenüber der Darstellung im Internet, in Prospekten und anderen Medien sind unvermeidbar und stellen keinen Grund für Beanstandungen dar.
  6. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie beinhalten keine Transportkosten oder sonstige Leistungen, es sei denn, dieses ist für das jeweilige Produkt gesondert ausgewiesen.


§2 Lieferung

  1. Die Lieferung der Waren erfolgt auf Rechnung des Kunden an die von ihm angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Nimmt der Käufer die gelieferte Ware nicht an oder lässt sich die Ware entgegen den vom Käufer gemachten Angaben vor Ort nicht ordnungsgemäß abliefern, können Gebühren für den Rücktransport und die Lagerung in Rechnung gestellt werden. 
  3. Schadensersatzansprüche gegen die Musikhaus Bössmann oHG wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


 
§3 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich und ohne Abzug zu zahlen.
  2. Kommt der Kunde, wenn auch unverschuldet, mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein höherer Verzugsschaden kann, soweit nachweisbar, geltend gemacht werden. Die Musikhaus Bössmann oHG ist berechtigt, für die Erstellung und Versendung von Mahnungen eine Aufwandsentschädigung zu erheben.
  3. Sollte der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug bleiben, so hat dies die Fälligkeit des ganzen Kaufpreises inklusive aller Nebenkosten zur Folge. Die Musikhaus Bössmann oHG ist aber schon, wenn eine der vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen.
  4. Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für die Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter der Musikhaus Bössmann oHG ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr des Käufers. Wird der Kaufvertrag von einem Finan¬zierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen.


§4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Musikhaus Bössmann oHG.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfältig zu behandeln und zum Barzahlungspreis gegen Untergang und Beschädigung zu versichern, soweit im Rahmen einer Hausratsversicherung möglich. Der Käufer tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen die Versicherung an die Musikhaus Bössmann oHG ab und legt auf Verlangen den Versicherungsvertrag vor. Die Musikhaus Bössmann oHG nimmt die Abtretung an.
  3. Instrumente müssen an einem geeigneten Ort (u.a. angemessene Temperatur und Luftfeuchtigkeit) aufgestellt und auf Kosten des Käufers regelmäßig von der Musikhaus Bössmann oHG oder einem mit ihr abgestimmten autorisierten Fachhändler instandgehalten werden (z.B. bei Klavieren und Flügeln durch jährliche Stimmung). Transporte von Großinstrumenten wie Klavieren, Flügeln und E-Pianos dürfen nur über Fachspeditionen durchgeführt werden.
  4. Dem Käufer ist es nicht gestattet, vor der vollständigen Bezahlung Verfügungen zu treffen, welche die Rechte der Musikhaus Bössmann oHG beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht verändert, veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden. Im Falle einer Weiterveräußerung räumen wir uns einen verlängerten Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung der Restschuld ein. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Musikhaus Bössmann oHG und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Musikhaus Bössmann oHG ab. Die Musikhaus Bössmann oHG nimmt diese Abtretung an.
  5. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Insolvenz, Beschädigungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse der Musikhaus Bössmann oHG unverzüglich durch Einschreibebrief bekannt zu geben und etwaige Protokolle (z.B. des Gerichtsvollziehers, der Versicherung etc.) beizufügen. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.
  6. Die Musikhaus Bössmann oHG ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren.


§5 Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  1. Es gelten die gesetzlich festgelegten Widerrufsrechte und -fristen.
  2. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand und frei von Rechten Dritter an die Musikhaus Bössmann oHG zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Musikhaus Bössmann oHG berechtigt, für die Nutzungszeit einen Wertersatz zu verlangen.
  4. Kann der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er dazu verpflichtet, der Musikhaus Bössmann oHG den Wert der Ware zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. 
  5. Bei Rücksendung ist die Ware nicht schlechter gegen Schäden zu sichern als bei der Anlieferung. Nicht zum Paketversand geeignete Waren dürfen nur über Fachspeditionen zurückgesendet werden.
  6. Bezahlte Beträge werden nach Prüfung der Ware umgehend erstattet.


§6 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

  1. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen beträgt laut Gesetz 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen zwölf Monate. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sieht das Gesetz eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten bei neuen Sachen und 6 Monaten bei gebrauchten Sachen vor. Die Frist beginnt in jedem Fall mit Gefahrenübergang der Sache.
  2. Von der Gewährleistung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
    • gebrauchsbedingter/natürlicher Verschleiß
    • Mängel, verursacht durch Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung, mangelnde Wartung/Pflege
    • Mängel, verursacht durch Verwendung von nicht originalen Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen
    • geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind
    • Produkte, an welchen unbefugte Dritte oder der Käufer Reparaturversuche tätigten.
  3. Wurde der Vertragsabschluss durch die Musikhaus Bössmann oHG im Kundenauftrag vermittelt und handelt es sich bei den Vertragspartnern um Verbraucher, entfallen Mängelansprüche des Käufers.
  4. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Die Musikhaus Bössmann oHG kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann die Musikhaus Bössmann oHG wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
  5. Liefert die Musikhaus Bössmann oHG zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.
  6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz *) für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
  7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Musikhaus Bössmann oHG nur, soweit diese auf vorsätzlichem Handeln, grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht der Musikhaus Bössmann oHG beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Musikhaus Bössmann oHG auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.


§7 Vertragsrücktritt durch die Musikhaus Bössmann oHG

  1. Die Musikhaus Bössmann oHG kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn
    • der Käufer, Mietkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat
    • der Käufer die in §4 Ziffer 5 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt
    • der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt
    • der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt
    • der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.
    Der Kunde ist damit zur sofortigen Herausgabe der gelieferten Waren verpflichtet. Die Musikhaus Bössmann oHG kann die Ware auch selbst zurückholen, ohne dass sich der Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein Hausrecht berufen darf. Die Kosten der Hin- und Rückbeförderung sowie alle sonstigen Spesen trägt der Käufer. Die Differenz aus geleisteten Zahlungen und dem Betrag für Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen der Sache sowie für die Wertminderung und Überlassung zum Gebrauch *) wird erstattet bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt.

 
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich deutsches Recht. 
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Musikhaus Bössmann oHG bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Osnabrück, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Musikhaus Bössmann oHG ist Osnabrück. Dieses gilt auch für Klagen der Musikhaus Bössmann oHG gegen den Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


§9 Schlussbestimmungen

  1. Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben ihm kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 

*) Für die Wertminderung werden im 1. Jahr 30% des Kaufpreises und für jedes weitere Jahr 10% des Kaufpreises berechnet. Für die Gebrauchsüberlassung werden monatlich 5% des Kaufpreises angesetzt. Höhere Sätze sind rechtens, soweit nachweisbar.